Über 30% aller Kinder brauchen in Österreich eine Zahnspange. Da eine Zahnregulierung für die meisten Eltern eine enorme finanzielle Belastung darstellt gibt es in Österreich seit dem 1. Juli 2015 die Gratis Zahnspange für Kinder zwischen 5 und 18 Jahren.
Wenn das eigene Kind eine Korrektur der Kieferfehlstellung dringend braucht, hohe finanzielle Belastungen derzeit aber nicht möglich sind, stellt man sich mit Sicherheit die Frage: Wann bekommt man die Gratis Zahnspange in Österreich? In diesem Beitrag erfahren Sie alle wesentlichen Punkte zur kostenlosen Zahnregulierung für Kinder, die von der Krankenkasse in Österreich gefördert werden.
Von der Frage „ab wann bekommt man die Gratis Zahnspange“, über „unter welchen Voraussetzungen erhält man die Gratis Zahnspange“, bis hin zu der Frage, ob die Zahnspange in Wien oder anderen Bundesländern wirklich kostenfrei ist.
Die Gratis Zahnspange ohne Kosten erhalten Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren wenn Sie eine Kieferfehlstellung von Stufe 4 oder 5 haben. In Österreich gibt es die IOTN-Skala (Order of Treatment Need) die den Grad der Kieferfehlstellung definiert.
Es gibt Stufen von 1-5, wobei Stufe 5 die schwerwiegendste Fehlstellung des Kiefers definiert. Um herauszufinden ob Ihr Kind Anspruch auf die Zahnspangen Förderung vom Staat hat, müssen Sie Ihr Kind von einem Kieferorthopäden untersuchen lassen. Vorort wird vom Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde festgestellt welchen Grad einer Fehlstellung Ihr Kind hat.
Wichtig dabei zu beachten ist, dass nicht jeder Kieferorthopäde Gratis Zahnspangen anbietet. Förderungen von der WGKK in Wien oder der GKK in Salzburg sind nur bei entsprechenden Vertragsärzten möglich. Achten Sie bei Ihrer Suche nach der geförderten Zahnregulierung darauf ob der Kieferorthopäde auch Vertragspartner der Krankenkasse ist.
Kinder ab 5 Jahren die eine schwere Fehlstellung haben, erfüllen grundsätzlich die Kriterien für eine kostenlose herausnehmbare Zahnspange, sofern ein Vertragsarzt den Schweregrad der Fehlstellung diagnostiziert hat und eine frühkindliche kieferorthopädische Behandlungbewilligt hat.
inder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren haben in der Regel Anspruch auf eine festsitzende Zahnspange gratis von der Krankenkasse, wenn Ihre Fehlstellungen schwerwiegend sind. Die Bewilligung dazu, kann aber schlussendlich nur der Vertragsarzt der Krankenkasse vornehmen. Machen Sie dafür einen Termin für ein Erstberatungsgespräch in der Ordination der Kieferorthopädie aus.
Abhängig vom Alter fördert die Krankenkasse in Österreich die abnehmbare Zahnspange und die festsitzende Zahnspange mit Metall Brackets. Andere Spangen Arten wie beispielweise die unsichtbare Zahnregulierung oder die Invisalign© sind von der Gratis Zahnspange ausgenommen.
Bei der festen Zahnspange werden silberne Brackets auf die Zähne geklebt und von einem Gummiring und einem Drahtbogen zusammengehalten. Diese Form der Zahnspange ist die klassische Form der Zahnspange in Österreich. Erfahren Sie hier noch mehr relevante Informationen über die feste Bracket Zahnspange.
Wenn Kinder unter 11 Jahren sind und eine Gratis Zahnspange erhalten, kommt die herausnehmbare Zahnspange zum Einsatz. Wichtig ist allerdings, dass Sie mehrere Stunden pro Tag getragen wird, da die Korrektur sonst fehlschlagen kann. Gerade Kindern fällt es oftmals schwer die Spange konsequent am Tag oder in der Nacht zu tragen.
Es empfiehlt sich als Elternteil gemeinsam mit dem Kind daran zu arbeiten, dass die Zahnspange regelmäßig eingesetzt wird, damit ein bestmöglicher Erfolg eintreten kann.
Der Unterschied zur normalen Zahnspange liegt zum einen darin, dass die gratis Zahnspange nur eingesetzt wird wenn eine Fehlstellung des Schweregrades 4 oder 5 vorliegt. Leicht schiefe Zähne, die keine starke Beeinträchtigung darstellen, erfüllen die Voraussetzungen nicht. Ein weiterer Unterschied ist der, dass nicht jeder Zahnarzt diese gratis Zahnspange einsetzen kann, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Lediglich der Zahnarzt oder Kieferorthopäde in Österreich, der einen speziellen Vertrag für die Krankenkasse unterschrieben hat, ist dazu berechtigt. Zusätzlich kann der Patient nicht aus den verschiedenen Zahnspangenarten wählen. Eingesetzt wird bei der gratis Variante lediglich eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets. Herausnehmbare Zahnspangen oder gar unsichtbare Zahnspangen werden bei Jugendlichen hier nicht eingesetzt.
In diesem Fall empfiehlt es sich, die begonnene Behandlung in jedem Fall fortzusetzen. Wenn Ihr Kind die notwendigen Kriterien wie Alter und Grad der Kieferfehlstellung (IOTN 4-5) erfüllt, sowie einen Antrag bei der OEGKK gestellt hat, ist ein Wechsel in Form einer Krankenkassen Förderung möglich. Ob Sie Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, muss aber vom behandelten Kieferorthopäden bestätigt werden.
Man erhält die Gratis Zahnspange nur bei Vertrags-Kieferorthopäden der WGKK, NÖGKK oder anderen Krankenkassen in Österreich.
Zwar ist es natürlich möglich eine Zahnspangenbehandlung auch bei einem anderen Facharzt für Kieferheilkunde zu beginnen, allerdings übernimmt die Kasse in solchen Fällen lediglich die Kosten nach den normalen Tarifen, abhängig von der Fehlstellung. Die Kostenrückerstattung ist in solchen Fällen aber kaum vergleichbar zur kostenlosen Spange.
Ja, Sie können für die Gratis Zahnspange auch zu einem Wahlarzt, der nicht Vertragspartner ist, gehen. Allerdings prüfen die jeweiligen Gebietskrankenkassen jeden Einzelfall ob eine Kostenrückerstattung stattfindet. Falls dies der Fall ist wird die Spangen Leistung zu 80% vom gültigen Kassentarif zurückerstattet. Jedoch ist das nicht zu verwechseln mit dem Rechnungsbetrag.
Die Erstattung der Kosten darf allerdings Ihr entrichtetes Honorar nicht übersteigen. Geprüft wird auch ob der behandelnde Kieferorthopäde von Anfang an der Behandlung die notwendige Ausbildung vorweisen konnte.
Frühkindliche Behandlung € 879,– (Wert 2017) für die gesamte Behandlungsdauer
Festsitzende Zahnspange € 3.546,– (Wert 2017) für die gesamte Behandlungsdauer
(Quelle: OEGKK)
Das Einsetzen der kostenlosen Zahnspange durch den Kieferorthopäden muss in jedem Fall vor dem 18. Lebensjahr erfolgen. Die Behandlungsdauer der Zahnregulierung unterscheidet sich dann nicht von der mit einer anderen Zahnspange. Abhängig ist sie vor allem von dem Schweregrad der Zahnfehlstellung. Sollte die Behandlung mit dem 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen sein, sind weitere Maßnahmen bei der gratis Zahnspange dennoch kostenlos.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist die gratis Zahnspange wirklich kostenlos. Dies bleibt sie solange, bis 70% der Fehlstellung behoben sind. Die Dauer der Zahnregulierung hängt vom Alter des Patienten sowie dem Schweregrad der Zahnfehlstellung ab. Nach der Behandlung wird ein sogenannter Retainer (Zahn-Stabilisator) benötigt, der ebenfalls von der Krankenkasse finanziert wird.
Während der Behandlung sind zudem bis zu zwei Reparaturen kostenlos. Alle weiteren Reparaturen müssen zunächst genehmigt werden. So können Sie Kosten von bis zu 5.000 Euro einsparen und schiefe Zähne gehören der Vergangenheit an.
Wenn Ihr Kind eine geringere Fehstellung des Kiefers unter IOTN 4 hat, hat es keinen Anspruch auf eine Gratis Zahnregulierung gefördert von der Krankenkasse.
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