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Zahnspange – Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Kieferorthopäde zeigt Patient die Kostenübernahme durch dir Krankenkasse
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Zahnspange – Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Österreich

Eine Zahnspange kann oftmals sehr teuer sein. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kostenübernahme der Krankenkasse bei einer Zahnspange in Österreich.

Perfekte Zähne sind leider nur selten ein Geschenk der Natur. Sehr oft muss korrigierend eingegriffen werden, um die Zähne nicht nur schön aussehen zu lassen, sondern sie auch in Reih und Glied gerade im Mund stehen zu haben. Fundamental ist selbstverständlich eine intensive und präzise Mundhygiene, aber die alleine hilft nur wenig, wenn schiefe Zähne ein ordentliches Putzen auch in den Zahnzwischenräumen und eine Tiefenreinigung nicht zulassen.

Da gerade Zahnspangen oftmals hohe Kosten verursachen ist es natürlich wichtig zu wissen ob die Krankenkasse Teile der Kosten einer Zahnspange übernimmt. In diesem Beitrag erfahren Sie, ob Teile der Kosten übernommen werden und wenn ja, wie viel. In Österreich wird von der Krankenkasse Unterstützung gewähr. Die Krankenkasse übernimmt teilweise oder völlig die Kosten für eine Zahnspange bei Kindern und Jugendlichen in Österreich. Dies ist abhängig von Kriterien, die die Krankenkasse vorgibt.

Wer hat Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Vorraussetzungen die erfüllt werden müssen damit Kosten von der Krankenkasse übernommen werden:

  • Das Kind oder der Teenager muss zu Behandlungsbeginn unter 18 Jahre alt sein.

 

  • Der behandelnde Zahnarzt ist ein vertraglicher Partner der Kieferorthopädie in Österreich.

 

  • Der Zahnarzt oder Kieferorthopäde muss eine dringende Notwendigkeit für eine Kinder Zahnspange feststellen.

 

  • Stuft der Zahnarzt oder Kieferorthopäde die Behandlungsnotwendigkeit mit vier oder fünf nach dem (IOTN) Index of Orthodontic Treatment ein, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die feste Zahnspange.

 

  • Die Krankenkassen in Österreich zahlen nicht, wenn es sich um eine kosmetische Zahnspange handelt. Zu kosmetischen Zahnregulierungen zählen beispielsweise weiße Brackets oder Invisalign.
Eine Liste aller Vertragskieferorthopäden finden Sie hier:
Achtung:

Lingualtechnik, Keramikbrackets, Aligner und ähnliches fallen nicht in dieses Zahnspangen-System, sondern bleiben Privatleistung!

Bei einer ausführlichen Untersuchung und der Diagnose eines erfahrenen Zahnarztes und/oder Kieferorthopäden lassen sich die Grundpfeiler einer effizienten Behandlung einer Zahnfehlstellung oder schiefer Zähne aufstellen, die dann in die Planung der anzuwendenden Therapie einfließen.

Wissenswertes:

Bei der IOTN-Feststellung wird die Diagnose der Zahnfehlstellung bezeichnet.

Diese wird von der Krankenkasse geprüft und dann geht es los mit der Planung des Kieferorthopäden. Hierzu werden Röntgenbilder, Modelle aus Gips, Untersuchungen des Kiefergelenks und der kieferorthopädische Fotostatus untersucht und ausgewertet.

Welche Zahnspangen Arten werden von der Krankenkasse übernommen?

Metall Brackets werden unter gewissen Umständen von der Krankenkasse übernommen, allerdings ist das abhängig von der Art der Fehlstellung und in welchem Alter Sie sich befinden. Prinzipiell muss von vornherein entschieden werden, ob eine sichtbare oder nicht sichtbare Zahnspange gewünscht wird. Großer Beliebtheit erfreuen sich unsichtbare Zahnspangen und herausnehmbare Zahnspangen, jedoch kann man nicht einfach nach Belieben eine der Zahnspangenarten wählen.

Insbesondere wenn man von der Krankenkasse einen Teil der Kosten zurück erstattet haben will, muss man hier bzgl. der Zahnsapngenart flexibel bleiben. Der Zahnarzt weiß am besten, welche Methode am meisten Erfolg verspricht und erst die Zusammenarbeit zwischen dem Zahnarzt des Vertrauens mit einem Kieferorthopäden bringt schiefe Zähne wieder ins Lot.

Sobald ein Problem des Gebisses, also eine Zahnfehlstellung von einem Zahnarzt festgestellt wird, die nicht rein ästhetisch ist, gibt es eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Österreich. Für eine Therapie von schwerwiegenden Kieferfehlstellungen bezahlt die Krankenkasse in Österreich das Einschreiten eines Kieferorthopäden.

Ein Beispiele dafür:

Wenn sich der Unterkiefer zu weit hinten oder zu weit vorne befindet und eine Reihe von gesundheitlichen Problemen nach sich zieht, wie eine erschwerte Atmung durch den Mund, Probleme beim Schließen der Lippen oder andere Fehlstellungen mit Auswirkungen auf das gesundheitliche Befinden.

Diese Behandlungen erfolgen zumeist mit festen Zahnspangen und werden bei Genehmigung durch die Krankenkasse völlig übernommen. Wenn die Zahnregulierung nicht unbedingt notwendig ist, wird nur ein Teil ersetzt. Die Kosten für eine Zahnregulierung sind jedoch steuerlich absetzbar.

Gegen Ende des jugendlichen Alters, wenn das bleibende Gebiss sich zu stabilisieren beginnt, beginnt der Hauptbehandlungszeitraum für Zahn- und Kieferfehlstellungen mit sogenannten Multibracket-Apparaturen, die feste Zahnspangen sind. Die Versicherung behält es sich vor, den Erfolg der Zahnregulierung zu kontrollieren. Kommen zahnfärbige Brackets aus Keramik zur Anwendung, wird von der Versicherung in Österreich die Behandlung finanziell nicht unterstützt.

Zahnspange ohne Kostenanteil – Gratis Zahnspange

Ab dem 1. Juli 2015 gibt es bei medizinischer Notwendigkeit bis zum 18. Geburtstag zwei neue Leistungen im Bereich der Zahnmedizin:

  1. Frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr. Diese erfolgt in der Regel durch abnehmbare Zahnspangen, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich in Höhe von rund 450 €) wegfällt. Hier geht es um kieferorthopädische Behandlungen im frühkindlichen Alter, die bei definierten Zahnfehlstellungen vor Vollendung des zehnten Lebensjahres angewendet werden. Die Behandlung kann bei allen Zahnärzten und Kieferorthopäden vorgenommen werden und sichert durch frühe Korrektur die möglichst gesunde und normale Entwicklung des Gebisses.
  2. Festsitzende Zahnspange (auch „Zahnspange ohne Kostenanteil“ genannt) bei Kinder und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen. Es handelt sich dabei um alle nötigen Leistungen rund um die Behandlung mit Metallbrackets, Bändern, Bogenfolgen und Gummizügen.

Kostenübernahme der Zahnspange – Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde frei wählbar?

Behandlung bei einem SVA Vertragspartner:

Der betreffende Kieferorthopäde muss über einen entsprechenden Vertrag mit der SVA verfügen.

Behandlung bei einem Whalkieferorthopäden:

Bei Behandlung durch einen Wahlkieferorthopäden, wird eine Kostenerstattung nur dann geleistet, wenn alle folgenden Kriterien gegeben sind:
 
  1. Der Wahlkieferorthopäde erfüllt zu Behandlungsbeginn die notwendigen Ausbildungs- und Qualitätskriterien und weist diese nach und
  2. die Leistung entspricht vollständig der Vertragsleistung und
  3. das Behandlungsergebnis (Verbesserung um mindestens 70 Prozent) ist erreicht und
  4. die bezahlte Honorarnote vorgelegt wird.
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